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Montag, 2. November 2009, 23:30

Hier noch ein Bild von der letzten Versammlung



Ich glaube, dass das Projekt Geiseltalsee wesentlich mehr Arbeitsplätze bieten kann als eine Schweinemastanlage.

Mittelstands Anzeiger


Mausebärchen

unregistriert

22

Donnerstag, 5. November 2009, 21:29

ich kann mich da Latzmaus nur anschließen.

es gehen alle dagegen,aber das auch arbeitsplätzde geschaffen werden dadurch das will keiner sehen.
versteht man leider irgendwo nicht

23

Donnerstag, 5. November 2009, 22:12

Schweinemast

Darüber wird sehr genau diskutiert. Es geht hier wahrscheinlich nur um 5 Arbeitsplätze die geschaffen werden aber vielleicht 50 die man am touristischen Konzept verliert. Die geplante Schweinemastanlage ist nur 500m vom zukünftigen Müchelner Strand entfernt. Jeder kann an den Versammlungen der Initiative teilnehmen und sich über Hintergründe informieren.

Heute war wieder eine Versammlung der Bürgerinitiative. Durch die Versammlung moderierte Herr Eldau, da Herr Förtsch gesundheitlich verhindert war. Anwesend war auch der Rechtsanwalt Herr Garbe, der die Bürgerinitiative rechtlich unterstützen wird. Die Bürgerinitiative gibt es erst seit 14 Tagen.

Die vor einigen Tagen angebrachten Banner (siehe Bild weiter vorn) sind verschwunden. Teils haben sie dem Wind nicht standgehalten, teils wurden sie mutwillig entfernt.

Im Moment stellt die Bürgerinitiative alle fachlichen Gegenargumente wie meteorologische Gutachten und anderes zusammen.

Am 21.11.09 / 13:00 Uhr ist eine Demonstration gegen die Schweinemastanlage zu der alle recht herzlich eingeladen sind. Treffpunkt ist die Tankstelle. Für Verpflegung ist gesorgt. Des Weiteren werden alle Vereine über die Aktion informiert. In den Schulen und Kindergärten wird ebenso aktive Aufklärungsarbeit geleistet.

Die im letzten Presseartikel der MZ erwähnten 500 Unterschriften wurden schon lange überholt. So brachten dann auch heute 2 Aktive jeweils ca. 200 Unterschriften mit. Die Bürgermeisterin der Stadt Bad Lauchstädt bestätigte der Initiative Ihre Unterstützung. Zur selben Zeit fand heute in Bad Lauchstädt eine Stadtratssitzung statt wo man sich auch über dieses Thema austauschte.

Herr Schneider der erfolgreichen Initiative in Allstedt, die den Bau einer Schweinemastanlage dort verhindert hat, war ebenfalls vor Ort und unterstützt die Aktion mit seiner wertvollen Erfahrung die er aus der Aktion in Allstedt hat.

Das nächste Treffen der Bürgerinitiative ist am Donnerstag nächster Woche.

Das Thema Schweinemast wird übrigens auch ein Thema der kommenden Karnevalsveranstaltungen.





Ich bitte die Qualität der Bilder zu entschuldigen, muss mir wahrscheinlich eine neue Kamera zulegen.

Mittelstands Anzeiger


24

Samstag, 14. November 2009, 17:56

Der Flyer



PDF Datei zum download
»red« hat folgende Datei angehängt:
  • demo.pdf (105,19 kB - 57 mal heruntergeladen - zuletzt: 31. März 2012, 06:33)

Mittelstands Anzeiger


25

Dienstag, 17. November 2009, 06:24

Bürgerinitiative „Pro Geiseltalsee – Contra Schweinemast Stöbnitz“


An
Alle Mitstreiter


Einladung - Demo Contra Schweinemast Stöbnitz

Die Bürgerinitiative „Pro Geiseltalsee – Contra Schweinemast Stöbnitz“ lädt Sie
am 21. November 2009 um 13.00 Uhr zu einer Demo gegen den Neubau einer Schweinemastanlage in Stöbnitz ein. Treffpunkt ist die Gulf-Tankstelle Mücheln/Stöbnitz. Man will an diesem Tag auf die Problematik des Neubaus der Schweinemastanlage Stöbnitz aufmerksam machen. Dieser schadet der Entwicklung am Geiseltalsee. Nicht nur das Gestank, Verkehr, Lärm und Verschmutzung die Region direkt gefährden, so ist sie durch den Imageschaden noch mehr bedroht.
Was nach jahrelanger intensiver Arbeit, Mühen und nicht zuletzt mit immensen Summen aufgebaut wurde und die Bergbauregion langsam in eine Tourismusregion verwandelt, steht auf dem Spiel. Damit sind auch die Arbeitsplätze am Geiseltalsee gefährdet und die Chance die sich für das Geiseltal bietet.
13.30 Uhr soll eine Kundgebung an der ehemaligen Schweinemastanlage den Höhepunkt bilden.
Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Anwesenheit.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Förtsch
Bürgerinitiative „Pro Geiseltalsee – Contra Schweinemast Stöbnitz“
Tel.: 0172/3461483
E-Mail: contra-schweinemast-stoebnitz@geiseltalsee.de

Mittelstands Anzeiger


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Freitag, 20. November 2009, 19:00

Bürgerinitiative befürchtet Imageschaden für Tourismus / Daehre : Kein Zielkonflikt erkennbar
Proteste gegen geplante Riesen-Schweinemast am Geiseltalsee
Von Winfried Borchert

Mücheln / Magdeburg. Erneut lösen Pläne für eine industrielle Schweinemastanlage in Sachsen-Anhalt einen Konflikt aus. In Stöbnitz, einem Ortsteil von Mücheln, soll eine Mastanlage für 7500 Schweine gebaut werden. Kommunalpolitiker, Gastronomen und Hoteliers befürchten Imageschäden für den Tourismus am Geiseltalsee, der zu einem Erholungsgebiet entwickelt wird.

Antragsteller ist die A + J Agrar GmbH & Co. KG Saubach ( Burgenlandkreis ), die den niederländischen Brüdern Adrianus und Jacobus Nooren gehört. Beide hatten vor Jahren in Allstedt ( Mansfeld-Südharz ) eine Mega-Schweinemast mit 100 000 Plätzen geplant. Wegen massiven Widerstands der Bevölkerung zogen sie das Projekt zurück.

Auch gegen die geplante Anlage in Stöbnitz wächst der Widerstand. Andreas Foertsch von der örtlichen Bürgerinitiative : " Wir sind dabei, den Geiseltalsee zu einem Tourismusgebiet zu entwickeln, mit Hotels, Gaststätten, einer Marina und anderen Freizeiteinrichtungen. Nur 500 Meter vom See entfernt soll die Schweinemastanlage entstehen. Für den Tourismus würde das einen irreparablen Schaden anrichten. "

Die Landesregierung sieht das Projekt für die im Landesentwicklungsplan verankerten touristischen Ziele als unproblematisch an. Minister Karl-Heinz Daehre ( CDU ) erklärte im Landtag : " Die Landesregierung kann keinen Zielkonflikt erkennen. "

" Wir wollen doch alle mal ein Kotelett essen "


Daehre versicherte, man werde darauf achten, dass die Grenzwerte für Schweinemastanlagen eingehalten werden. Im übrigen gebe es eine alte Mastanlage mit 4700 Plätzen, die Bestandsschutz genieße. Daehres Fazit : " Wir wollen doch alle mal ein Kotelett essen – auch die Touristen. "

Andreas Foertsch von der Bürgerinitiative kontert : " Das ist nichts als Polemik. Der Bestandsschutz der alten Anlage ist längst weg. Die Gemeinde Mücheln hat erfolgreich dagegen geklagt. " Für morgen erwartet die Initiative Demonstranten aus der Region zu einem Protestmarsch gegen die Schweinefabrik.

Die Landtagsabgeordnete Angelika Hunger ( Linke ) : " Wenn man den Tourismus in der Region voranbringen will, muss man alles tun, damit diese Anlage nicht kommt. Die Arbeitsplatzgewinne aus der touristischen Entwicklung sind um ein Vielfaches größer als die wenigen Jobs, die in der Mastanlage entstünden. "

Um mehr Transparenz bei derartigen Genehmigungsverfahren zu erreichen, wollen SPD und Linke bei Anlagen ab 3000 Mastplätzen Raumordnungsverfahren vor die eigentlichen Genehmigungsverfahren vorschalten. Betroffene Bürger würden damit früher als bisher über Details derartiger Projekte informiert werden. Das Landesentwicklungsministerium bereitet dazu einen Verwaltungserlass vor. Ein erster Entwurf aus dem Hause Daehre war als zu unkonkret zurückgewiesen worden.

Proteste gegen eine geplante Schweinemast gibt es auch in Jessen-Gerbisbach ( Landkreis Wittenberg ). Die Stadt Jessen und die Umwelt- und Naturschutzorganisation BUND haben beim Verwaltungsgericht Halle Klagen gegen die Genehmigung der Anlage durch das Landesverwaltungsamt eingereicht.

BUND-Sprecherin Julia Wendenkampf : " Die Anlage hätte nach Rechtslage nicht genehmigt werden dürfen. Wir haben mit Hilfe mehrerer Gutachten nachgewiesen, dass durch den Betrieb der Anlage streng geschützte Lebensräume eines umliegenden FFH-Gebiets zerstört werden und dass europarechtlich geschützte Tierarten vertrieben beziehungsweise deren Lebensgrundlagen zerstört werden. " Eine Gerichtsentscheidung steht noch aus.

http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichte…q61envfhotujc26

Mittelstands Anzeiger


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Samstag, 21. November 2009, 16:07

Hier die ersten Bilder der heutigen Demonstration gegen Schweinemast am Geiseltalsee.

Mit dabei:
Landrat Frank Bannert (CDU), Nicole Rotzsch (CDU), die Bürgermeister von Mücheln (Hr. Wurzel) und Braunsbedra (Hr.Schmitz), der Tierschutzbund, zahlreiche Verteter von Presse und Rundfunk, viele andere Persönlichkeiten und Gäste aus Braunsbedra, Mücheln und auch aus Bad Lauchstädt.

Gegen 17:00 Uhr wird der MDR etwas im Radio bringen.

Es waren ca. 400-500 Demonstranten vor Ort.





Mittelstands Anzeiger


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Samstag, 21. November 2009, 16:11

Auch Gäste aus der Anrainerkommune Bad Lauchstädt waren vor Ort, sowie Gäste aus Allstedt (Bild: Herr Scneider im Gespräch mit Herrn Bannert)





Mittelstands Anzeiger


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Samstag, 21. November 2009, 16:15

Andreas Förtsch von der Bürgerinitiative „Pro Geiseltalsee – Contra Schweinemast Stöbnitz“




Mittelstands Anzeiger


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Samstag, 21. November 2009, 16:20

Bilder von der Anlage




Mittelstands Anzeiger


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Samstag, 21. November 2009, 16:28

Gestern auf einer Veranstaltung in Branderoda erklärte sich Blues Ikone Lutz "Kowa" Kowalewski spontan bereit, für den musikalischen Rahmen zu sorgen. Somit gab es auch noch Blues vom Feinsten.

Hier ein YouTube Video

Forenberg.deVideoYouTube

Direktlink: http://www.youtube.com/watch?v=gudcaM86XtU

Hier geht es zur Webseite:
www.lutzkowalewski.de

Mittelstands Anzeiger


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Samstag, 21. November 2009, 16:32

Gestern Abend wurde eine Fläche hergerichtet, die die ungefähre Größe der Schweinemastanlage darstellt. In der Mitte der Fläche war die Zahl 7500 dargestellt. 7500 Mastschweine soll die Anlage beinhalten.

Zum Abschluss bildeten die Demonstranten einen Kreis um diese Fläche.


Mittelstands Anzeiger


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Sonntag, 22. November 2009, 16:10

Hier noch einige Argumentationshilfen für den Einspruch des Genehmigungsverfahrens.

Abgabe / Absendetermin 04. Dezember 2009

Der Einspruch ist zu richten an:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat 402
Dessauer Str. 70
06118 Halle (Saale)

Argumentationshilfen

1. Wertverlust der Grundstücke, Verlust an Lebensqualität (bei Grundstückseigentümern in unmittelbarer Nähe - z. B. Stöbnitz)
- die Anlage grenzt unmittelbar an die bestehende Ortschaft und deren Bebauung an,
- die Anlage liegt westlich und südwestlich der bebauten Ortslage und damit in Hauptwindrichtung
- Tallage wird Luftstau begünstigen, damit wird eine erhöhte Geruchsbelastung auftreten

2. Entwicklung, Tourismus, wirtschaftlicher Schaden
- seit über einem Jahrzehnt wird das Tagebaurestloch mit Steuergeldern in Millionenhöhe saniert, damit der größte See Sachsen-Anhalts ensteht.
- seit 2003 wird das ehemalige Tagebaurestloch geflutet und 2010 wird der Endwasserstand erreicht und der See zur Nutzung zur Verfügung steht
- mit dem Hafen entsteht bereits das Tourismusgebiet, welches in den regionalen Planungen vorrangig am Standort Mücheln-Stöbnitz zu entwickeln ist
- wirtschaftlicher und moralischer Schaden durch Urlaubsbeschreibungen im Internet, wenn auf Mastanlage verwiesen wird
- Ausbleiben von Touristen = Ruin für Gastwirte, Betreibergesellschaften am Hafen, Campingplatz und Strand
- Touristen bevorzugen andere Seenlandschaften - Leipziger Seen
- Verlust von Arbeitsplätzen

3. Verkehrsbelastung
- zunehmende Belästigung durch Verkehrslärm (laut Antrag 1.300 Fahrzeuge im Jahr - fehlerhafte Berechnung, denn es werden deutlich mehr Fahrzeuge sein ca. 2.500)
- Abtransport der Abschlämmwässer wurde nicht berücksichtigt, dadurch erhöht sich Anzahl der LKW (ca. 450 Fahrzeuge im Jahr)
- Abtransport des Prozesswassers nicht beschrieben
- zusätzlicher Verkehr (750 LKW im Jahr)
- Gülletransporte jahreszeitlich bedingt im Frühjahr und Herbst
- Ausbauzustand der Straße wird durch zunehmenden (Schwerlast-) Verkehr verschlechtert
- wurde Ausbauzustand der Zubringerstraße begutachtet
- wurden überregionale Transportwege beschrieben, betrachtet
- Belästigungen der Ortschaften Biendorf, Wünsch, Schafstädt, Mücheln durch zunehmende Transporte

4. Geruchsbelästigung - Schadstoffe, Ammoniak
- Geruchsbelästigung durch Abtransport der Gülle
- Was geschieht im Havariefall oder bei Wartung der Filteranlage?
- Gesundheitsschädigung durch Ammoniakbelastung in der Luft

5. Lärmbelästigung
- das Gutachten weist Fehler auf, denn jeder Transportweg ist in die Betrachtung einzubeziehen, im Gutachten wird die An- und Abfahrt als eine Fahrt gezählt - dadurch halbiert sich der Fahrverkehr
- Lärmschutzgutachten geht bei den Nachttransporten von einem „seltenen Ereignis" aus, welches jedoch gemäß Verfahrensbeschreibung Seite 13.....auf Grund von technologischen Abläufen im Schlachthof ggf. notwendig werden
- fehlende Transporte für Abschlämmwasser aus Filteranlage und Prozesswasser

6. Naturschutz, Schutz der Stöbnitz, Geiseltalsee
- Anlage liegt oberhalb des Baches Stöbnitz, in Nähe von zwei Feuchtbiotopen - Teichen, zwischen Naturpark „Saale-Unstrut-Triasland" im Süden und Stöbnitztal im Norden.
- im Havariefall läuft Gülle ins Tal, gelangt über das Grundwasser zu Stöbnitz und in den Geiseltalsee
- stellt Anlage nicht bereits ein Biotop dar, wegen fehlender Nutzung der letzten Jahre sind Flächen und Ställe verwildert, konnten sich Tiere ungestört ansiedeln (Heuschrecken etc.) -wurde dies untersucht
- nicht absehbare Folgen für Flora und Fauna - auch durch Gutachten.nicht abschätzbar - Erfahrungen im Umkreis solcher Anlagen

7. Tierschutz
- Tierhaltung auf engsten Raum, jedem Schwein wird eine Fläche von 0,81 m2 zur Verfügung stehen - zum Vergleich: die Fläche eines Türblattes wird für 2 Schweine als ausreichend erachtet,
- Tiertransporte auf engstem Raum (500 bis.800 Ferkel je LKW-Transport zur Anlage, 210 Schweine je LKW-Transport zum Schlachthof!)
- Tierhaltung auf Betonspaltenböden (ohne Stroh)

8. Brandschutz und Anlagensicherheit
- keine Feuerwehrumfahrung der Anlage vorgesehen
- Verzicht auf notwendige Wandhydranten beantragt , dafür lediglich Feuerlöscher in den Ställen vorgesehen
- Was geschieht im Brandfall mit eingesetztem Löschwasser aus Regenrückhaltung? - ungehinderter Eintritt ins Grundwasser und oberflächlicher Abfluss in Stöbnitz und damit Geiseltalsee (mit allen Schadstoffen aus Desinfektionsmitteln und Gülle!) ,'
- Zuständigkeit der Brandbekämpfung im Ernstfall ist FFVV Mücheln - Ist unsere Feuerwehr technisch für diese zusätzliche Aufgabe überhaupt noch in der Lage?

9. Havarie und 10. Allgemeine Bedenken
(Erfahrungen von Früher, eigene Tätigkeiten im Bergbau oder Schweinemastanlagen einbringen)
- Geruchsbelästigung bis zur Schließung (Scheintätigkeit; der Anlage Mitte der neunziger Jahre - seitdem kaum wahrgenommen, nun wieder Belästigungen zu erwarten
-jahrzehntelange Belastungen durch Schweineanlage bis 1995 soll nun wieder beginnen,
- Belastung durch Industrie und Auskohlung ist vorbei - Naherholung- und nun wieder Schweindorf
- erfahrungsgemäße Bedenken wegen fehlender Überwachung und Kontrollen durch Behörden (siehe Beispiel Krumpa),
- Verzicht von regelmäßigen Wartungen der Anlagen aus Kostengründen -Zuständigkeiten im Beamtendschungel unklar bei Beschwerden


Bitte nicht vergessen den Widerspruch mit ordnungsgemäßer Adresse zu versehen und zu unterschreiben.

Quelle: Infoblatt Bürgerinitiative

Mittelstands Anzeiger


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Samstag, 28. November 2009, 18:00

Hier findet man den Bauantrag zur Schweinemastanlage
http://tinyurl.com/y9adodm

Mittelstands Anzeiger


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Dienstag, 15. Dezember 2009, 05:40

Bürgerinitiative übergibt 6.193 Unterschriften an Minister

Bürgerinitiative übergibt 6.193 Unterschriften an Minister

Dank der Bemühungen der Landtagsabgeordneten Nicole Rotzsch (CDU) traf sich die Bürgerinitiative „Pro Geiseltalsee – Contra Schweinemast Stöbnitz“ mit dem Minister des Landes Sachsen-Anhalt für Landesentwicklung und Verkehr Dr. Karl-Heinz Daehre (CDU).

Vor dem Landtag in Magdeburg übergab der Sprecher der Bürgerinitiative Andreas Förtsch dem Minister einen Ordner mit dem Einspruch der Bürgerinitiative und 6.193 Unterschriften. Nach der Übergabe kam man mit dem Minister ins Gespräch. So drückten Karsten Zappe und Silvio Ditfe von der Bürgerinitiative ebenfalls ihre Bedenken gegenüber Daehre, Rotzsch und dem Landtagsabgeordneten Stefen Rosmeisl (CDU) aus.

Daehre wies im Gespräch darauf hin, dass auch er die Errichtung der Schweinemastanlage in Stöbnitz durch die Nähe zum Tourismusgebiet als problematisch erachte. Er lehnt Schweinemastanlagen aber nicht kategorisch, die Genehmigung dafür muss aber genauestens geprüft werden. Um dies zu gewährleisten hat er einen neuen Erlass durch den Landtag gebracht. Dieser sieht für Anlagen ab 3.000 Mastplätzen ein Raumordnungsverfahren vor. Dadurch werden die Verfahren eher bekannt und Bürgerinitiativen können eher arbeiten, des weiteren bekommen Tourismus und Umweltschutz einen höheren Stellenwert. Er werde das Verfahren weiter erfolgen und dem Minister für Landwirtschaft die Unterlagen ebenfalls zu Verfügung stellen, versicherte Daehre.

Nach dem Treffen bekam die Mitglieder noch die Chance auf der Zuschauertribüne eine Sitzung des Landtages zu verfolgen.





Mittelstands Anzeiger


Redaktion

unregistriert

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Samstag, 6. Februar 2010, 17:02

Erörterungstermin zu geplanter Schweinemastanlage in Stöbnitz abgeschlossen

Umfangreiche Nachprüfungen notwendig


Nach zweitägiger Sitzung ist gestern Abend der Erörterungstermin zur geplanten Schweinemastanlage in Stöbnitz abgeschlossen worden. In sehr sachlicher Atmosphäre wurden Einwendungen vorgetragen und diskutiert. Dabei wurden alle relevanten Fachgebiete bearbeitet.

Aus dem Erörterungstermin ergeben sich für das Landesverwaltungsamt als zuständige Genehmigungsbehörde umfangreiche Prüfkonsequenzen. So haben sich bei der Anhörung neue Aspekte ergeben, die eine Präzisierung bzw. Nachbesserung von Angaben seitens der Antragstellerin zwingend erforderlich machen. Nach nunmehr einzuleitender intensiver Prüfung aller vorgetragenen Argumente wird die Antragstellerin anschließend aufgefordert, Angaben wie beispielsweise zu Immissionsprognosen zu untersetzen, nachzubessern und Unterlagen nachzureichen.

Zum jetzigen Zeitpunkt können aufgrund des umfangreichen Untersuchungsrahmens noch keine Angaben zur voraussichtlichen Dauer des Verfahrens gemacht werden.
Insgesamt liegen 457 Einwendungen vor, die im Rahmen des Erörterungstermins von den anwesenden Einwendern mündlich vorgetragen und umfangreich begründet wurden.

Hintergrund
Die A+J Agrar GmbH & Co.KG hat am 18.08.2009 gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten von Schweinen mit 7.500 Mastschweineplätzen am Standort Stöbnitz beantragt. Der Gesetzgeber sieht in förmlichen Genehmigungsverfahren die Erörterung von Einwendungen vor, soweit diese fristgerecht eingereicht wurden und die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde einer Erörterung bedürfen.

In § 4 BImSchG wird bestimmt, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen der Genehmigung bedürfen. In der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG sind die genehmigungsbedürftigen Anlagen festgelegt worden. Die hier zur Rede stehende Anlage ist unter Nr. 7.1 Buchstabe g der Spalte 1 aufgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist nach der Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten im Immissions-, Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten das Landesverwaltungsamt. Gemäß § 10 BImSchG hat die für die Genehmigung zuständige Behörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und den Einwendern zu erörtern, soweit dies zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Nicht zum Erörterungstermin zu behandeln sind gem. § 15 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) Einwendungen, welche auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese sind auf dem Rechtswege vor den ordentlichen Gerichten zu klären.

Ziel des Erörterungstermins ist es, den Einwendern Gelegenheit zu geben, durch mündliches Vorbringen ihre zuvor schriftlich erhobenen Einwendungen zu präzisieren, zu verdeutlichen und zu begründen. Auch bei Abwesenheit von Einwendern werden deren Einwendungen erörtert. Der Antragstellerin ist Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Damit soll die Genehmigungsbehörde in die Lage versetzt werden, Genehmigungsvoraussetzungen fundierter prüfen zu können.

Zum Erörterungstermin wird daher keine Entscheidung getroffen. Die Genehmigungsbehörde wird vielmehr alle vorgebrachten Einwendungen und die Sachvorträge aus dem Erörterungstermin gegenüber dem Verlangen der Antragstellerin auf Genehmigung gewissenhaft prüfen und abwägen. Die darauf fußende abschließende Entscheidung über den Antrag kann
- zustimmend,
- einschränkend zustimmend
- oder ablehnend sein.

Die Entscheidung wird im vorliegenden Falle durch öffentliche Bekanntmachung bekannt gemacht. Der Bescheid wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung verbunden. Damit haben die Antragstellerin und die Einwender, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit, Rechtsbehelfe (also Klage) beim Verwaltungsgericht in Halle gegen den Bescheid in seiner Gesamtheit oder gegen Teile zu erheben.

Die Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren regelt sich nach den Vorschriften der 9. BImSchV. Der bisherige Verlauf des Genehmigungsverfahrens entspricht diesen Vorschriften.

Das Vorhaben wurde am 15. Oktober 2009 öffentlich bekannt gemacht im:

1. Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt
und
2. in der Mitteldeutschen Zeitung, Ausgabe Merseburg.

Die Auslegung erfolgte vom 23.10.2009 bis einschließlich 23.11.2009

1. im Landesverwaltungsamt Halle, Dessauer Str.70, Zimmer A 123 und
2. in der Stadt Mücheln.

Während der Einwendungsfrist konnten Einwendungen schriftlich bei den vorgenannten Behörden gegen das Vorhaben erhoben werden.
Von dieser Möglichkeit ist Gebrauch gemacht worden.

Die Einwendungsfrist endete am 07. Dezember 2009
Anzahl der Einwendungen: 457

Davon verfristet: 1.

Auf vorgefertigten Listen wurden 5808 Unterschriften eingereicht. Diese können nicht als Einwendung gewertet werden, da nur erklärt wird, dass die Unterzeichner gegen die Errichtung und den Betrieb der Anlage sind. Aus einer Einwendung muss hervorgehen, warum man die Anlage für unzulässig hält.

Folgende Sachgebiete wurden erörtert:


1 Raumordnung / Planungsrecht
1.1 Bestandsschutz
1.2 Standort
1.3 Raumordnung
1.4 Planungsrecht

2 Luftreinhaltung
2.1 Geruchsbelastung
2.2 Ammoniakbelastung
2.3 Luftschadstoffe
2.4 Wetterdaten
2.5 Fehlerhafte Prognose
2.6 Vorsorge/Mindestabstand
2.7 Abluftreinigungsanlage
2.8 Anforderungen der Nr. 5.4.7.1 TA Luft

3 Lärmschutz

4 Erschließung

5 Naturschutz
5.1 Allgemeines
5.2 Pflanzen und Ökosysteme
5.3 Artenschutz

6 Bodenschutz/Abfallrecht/Altlasten

7 Grund- und Oberflächenwasser/Wasserrecht

8 Tierschutz/Tierseuchenschutz

9 Brandschutz

10 Allgemeine Einwendungen
10.1 Formelle Fragen
10.2 Wirtschaftliche Fragen



Impressum:
Landesverwaltungsamt
Stabsstelle Kommunikation
0345-5141244
pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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